Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Sep. 27, 2024Beratung, News, Solar, Umwelt0 Kommentare

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Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie

Das Solarpaket der Bundesregierung erleichtert den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen und fördert somit den beschleunigten Ausbau der Solarenergie. Der Bundestag hat nun zusätzliche Vereinfachungen im Wohn- und Mietrecht beschlossen, um diesen Prozess weiter zu unterstützen.

 

Mit dem Solarpaket I wird es Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen erheblich einfacher und unbürokratischer, Photovoltaikanlagen zu installieren und Solarenergie effizient zu nutzen. Dieses Gesetzespaket setzt entscheidende Weichen, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu erreichen, denn ein rascherer Ausbau der Solarenergie ist unerlässlich. Das Paket ist größtenteils bereits am 16. Mai in Kraft getreten.

 

Erleichterungen für Steckersolargeräte im Wohneigentums- und Mietrecht
Die Bundesregierung hat zusätzlich 2023 einen Gesetzentwurf zum Wohneigentumsgesetz und zum Mietrecht beschlossen, um die Installation von Steckersolargeräten – also Balkonkraftwerken – noch weiter zu erleichtern. Der Bundestag hat die Neuregelung nun verabschiedet. Damit soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht aufgenommen werden. Wohnungseigentümer/innen in Mehrparteienhäusern sowie Mieter/innen können künftig von ihren Eigentümergemeinschaften bzw. Vermietenden verlangen, die Installation von Balkonkraftwerken zu gestatten.
Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen im Wohneigentums- und Mietrecht finden Sie hier .

 

Einfacher Photovoltaik auf dem Balkon

Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, sogenannter Balkonkraftwerke, wird für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und damit auch schneller möglich. Balkonkraftwerke sollen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden.

Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung von Balkonkraftwerken bereits zum 1. April vereinfacht und auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Bundesnetzagentur informiert diesen automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

 

Weitere wichtige Änderungen:

 

Digitaler Stromzähler nicht verpflichtend

Neue Balkon-PV sollen nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.

 

Anlagen werden leistungsfähiger

Balkonsolaranlagen können künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.

 

Eine einfache Steckdose reicht

Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.

 

Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen

Um Mieterinnen und Mietern in Mehrfamilienhäusern den direkten Zugang zu günstigem Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern zu ermöglichen, wird das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Dadurch entfällt der bisher komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz.

Zudem werden klare Regelungen für die Abrechnung und die rechtzeitige Ankündigung von Versorgungsunterbrechungen festgelegt. Mieterinnen und Mieter haben künftig die Möglichkeit, eigenständig einen kostengünstigen Ergänzungstarif abzuschließen, um ihren Bedarf an Strom, der nicht durch den günstigen PV-Dachstrom gedeckt wird, zu ergänzen.

 

Verbesserungen beim Mieterstrom

Mieterstrom soll in Zukunft auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der dort erzeugte Strom sofort verbraucht wird, also ohne Netzdurchleitung. Mehrere Anlagen können zusammengefasst werden. Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen – bislang gerade dies in Wohnquartieren häufig ein Problem.

 

Gewerbe: Unbürokratisch mehr große PV-Anlagen

Bisher sind Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt zur Direktvermarktung verpflichtet. Das ändert sich: Die Anlagenbetreiber sollen ihre Überschussmengen künftig ohne Vergütung, aber auch ohne Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber weitergeben. Davon profitieren vor allem Anlagenbetreiber mit einem hohen Eigenverbrauch. Die neue unbürokratische Regelung soll sie motivieren, mehr PV auf großen Dächern zu installieren.

Des Weiteren wird mit der Beschlussfassung des Bundestags die Einspeisevergütung für gewerbliche Dach-PV-Anlagen erhöht. Die Grenze, ab der für sehr große Anlagen die Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtend ist, wird mit einer Übergangsfrist von einem Jahr von 1.000 Kilowatt auf 750 Kilowatt gesenkt, dafür werden die Ausschreibungsmengen erhöht.

 

Ausbau von nachhaltigen Freiflächenanlagen stärken

Das Solar-Paket fördert den nachhaltigen Ausbau von Solarparks, ohne zusätzlichen Flächenverbrauch zu verursachen. Besonders im Fokus steht dabei die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und Photovoltaik, auch bekannt als Agri-PV. Diese Lösung ermöglicht eine doppelte Nutzung der Flächen, wobei sowohl der Anbau landwirtschaftlicher Erzeugnisse als auch die Erzeugung von Solarstrom gewährleistet werden. Zugleich bleibt der Schutz landwirtschaftlicher Interessen gewahrt. Um versiegelte Flächen besser zu nutzen, wird zudem die Installation von PV-Anlagen auf Parkplätzen gezielt gefördert. Für solche speziellen Solaranlagen gibt es in Ausschreibungen künftig bevorzugte Zuschläge und höhere Höchstwerte. Im kleineren Segment wird zudem eine attraktivere Einspeisevergütung geboten.

Für neue PV-Freiflächenanlagen werden fünf Naturschutz-Mindestkriterien eingeführt, von denen Betreiber mindestens drei erfüllen müssen. Streng geschützte Gebiete nach dem Bundesnaturschutzgesetz bleiben dabei selbstverständlich unberührt.

 

Mehr Solarenergie für den Klimaschutz

Deutschland strebt an, als eine der ersten Industrienationen bis 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Im Stromsektor soll dieses Ziel bereits bis 2035 erreicht werden, indem weitgehend auf Treibhausgas-Emissionen verzichtet wird. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Um diese ehrgeizigen Vorgaben zu verwirklichen, unternimmt die Bundesregierung umfassende Maßnahmen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien deutlich zu beschleunigen. Insbesondere die Solarenergie wird dabei eine zentrale Rolle spielen und maßgeblich dazu beitragen, die ambitionierten Klimaziele Deutschlands zu erreichen.

 

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/tipps-fuer-verbraucher/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726