Seit dem 1. Januar 2023 entfällt die Pflicht, neue Solaranlagen mit einer Leistung unter 25 kWp mit einer Steuerungseinrichtung auszustatten. Dadurch ist es Netzbetreibern nicht mehr möglich, diese Anlagen zu drosseln, was für manche ein Anreiz sein kann, die Leistung auf unter 25 kWp zu begrenzen. Somit kann der gesamte erzeugte Solarstrom, also 100 % der Nennleistung, ohne Abregelung ins Netz eingespeist werden.
Auch Bestandsanlagen mit einer Leistung bis einschließlich 7 kWp können ihren Solarstrom seit Anfang 2023 uneingeschränkt ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür muss eine Fachfirma oder ein
Elektriker die 70-%-Drosselung im Wechselrichter oder im intelligenten Messsystem deaktivieren.
Für bestehende Solaranlagen mit einer Leistung zwischen 7 und 25 kWp gilt ebenfalls, dass die Wirkleistungsbegrenzung aufgehoben ist. Um unbegrenzt Strom ins Netz einspeisen zu können, ist jedoch der Einbau eines Smart Meters erforderlich. Ab 2025 müssen alle Solaranlagen über 7 kWp ohnehin mit einem Smart Meter ausgestattet sein.
Durch das neue Gesetz zur digitalen Energiewende 2023 wurde die Einführung intelligenter Stromzähler, sogenannter Smart Meter, flächendeckend vorangetrieben. Diese Zähler helfen, den Energieverbrauch präzise zu steuern und wirken besonders in Kombination mit flexiblen Stromtarifen effektiv – ideal für Anlagenbesitzer, die zusätzlich eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto nutzen.