BALKONKRAFTWERKE – Registrierung im Marktstammdatenregister

Aug. 12, 2024Solar0 Kommentare

Alle steckerfertigen Anlagen (Balkonkraftwerke) sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Bis zu einer installierten Modulleistung von 2.000 Watt und maximal 800 Watt Wechselrichterleistung ist keine gesonderte Anmeldung Ihrer steckerfertigen Anlage (Balkonkraftwerk) beim Netzbetreiber erforderlich. Nach Anmeldung im Markstammregister wird der Energieversorger informiert und kümmert sich in der Regel automatisch um die Beauftragung eines evtl. erforderlichen Zählerwechsels.

 

Link zum Marktstammregister: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

 

Link zur Registrierungshilfe: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/files/regHilfen/Registrierungshilfe_Balkonkraftwerk.pdf